1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen Maria Uceda (als Marke auch Grüne Oase genannt) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Maria Uceda (Beherbergungsvertrag).
- Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist grundsätzlich Maria Uceda.
2. RESERVIERUNGEN
- Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Grüne Oase eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Grüne Oase und dem Gast zustande.
- Angebote von Grüne Oase in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Grüne Oase kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
- Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. Grüne Oase behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
3. STORNIERUNGSFRISTEN
- Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen bei Buchung, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und Grüne Oase behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
- Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 13.00 Uhr des Anreisetages. Nach 13.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. Grüne Oase ist berechtigt, das reservierte Apartment anderweitig zu vermieten.
- Für Einfach Reservierungen, die nach 13.00 Uhr des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gem. §5 zu leisten.
4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils die von Grüne Oase ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
- Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Grüne Oase vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNG & RECHNUNG
- Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.
- Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
- Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, ApplePay, Google Pay und Paypal – Barzahlungen sind ausgeschlossen.
- Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält Grüne Oase sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
- Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.
6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS
- Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten im Apartment zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 € berechnet. Grüne Oase bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 € übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
- Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen Grüne Oase und dem Gast vereinbart werden. Wenn Grüne Oase dem Late Check-out zustimmt, ist Grüne Oase berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist Grüne Oase berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn Grüne Oase zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass Grüne Oase ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
- Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen Grüne Oase und dem Gast vereinbart werden. Wenn Grüne Oase dem Early Check-in zustimmt, ist Grüne Oase berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
7. WEITERVERKAUF
- Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Grüne Oase ist nicht zulässig. Grüne Oase ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
- Die Nutzung der Wohnungen von Grüne Oase zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Grüne Oase behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
8. HAFTUNG VON GRÜNE OASE
- Grüne Oase haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Grüne Oase für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Grüne Oase beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Grüne Oase nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von Grüne Oase steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Grüne Oase auftreten, wird Grüne Oase bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Grüne Oase rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Für eingebrachte Sachen haftet Grüne Oase nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Grüne Oase Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € in das Apartment einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Grüne Oase.
- Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Grüne Oase besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet Grüne Oase nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Grüne Oase haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
- Alle Ansprüche gegen Grüne Oase verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Grüne Oase sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.
- Für Fundsachen wird von Grüne Oase keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Grüne Oase. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
9. SICHERHEITSLEISTUNG
- Zur Sicherung aller Ansprüche von Grüne Oase gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Überlassung des Apartments:
- Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von 200,00 €.
- im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von einem Monatsbeitrag.
- Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten darf der Beherbergungsbetrieb zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheit bis zur Überlassung des Apartments nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments. Hat Grüne Oase dem Gast das Apartment gleichwohl überlassen, so ist Grüne Oase, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzender angemessener Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
- Grüne Oase ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.
10. KUNDENDATEN
- Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Grüne Oase verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Grüne Oase berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.
- Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Grüne Oase berechtigt, die Buchung zu stornieren.
- Grüne Oase setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (E-Mail- Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält Grüne Oase sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
- Grüne Oase ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von Grüne Oase nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Grüne Oase begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Grüne Oase und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Grüne Oase zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
- Grüne Oase hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
12. GUTSCHEINE
- Ein bei Grüne Oase erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Grüne Oase eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht Grüne Oase oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
- Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an Grüne Oase, Stichwort: Gutschein; per Anfrage.
13. NICHT RAUCHEN IM APARTMENT
- Die Grüne Oase Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, so-wohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste-Apartments sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Grüne Oase das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 250,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Grüne Oase einen höheren Schaden nachweist.
- Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,00 €.
14. KEINE PARTYS IM APARTMENT
- Das Abhalten von Partys ist in den Grüne Oase Apartments nicht gestattet.
- Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Grüne Oase das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments einen Betrag in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Grüne Oase einen höheren Schaden nachweist.
15. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL
- Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat Grüne Oase das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments in Rechnung zu stellen.
16. HAUSTIERE
- Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
17. INSTANDHALTUNG
- Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
- Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
- Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
18. GRUPPENBUCHUNGEN/KONTINGENTVERTRÄGE/EVENTZEITEN
- Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Apartments und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
- Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
19. INTERNETNUTZUNG
- Grüne Oase stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.
- Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Grüne Oase auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
- Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Grüne Oase einzustehen.
- Im Übrigen behält sich Grüne Oase vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
20. DATENSCHUTZ
- Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https://grueneoase.bookingturbo.com/de/dataPrivacy
21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.